Kündigung & Abfindung
Sie haben eine Kündigung erhalten? Handeln Sie sofort – die Frist für die Klage beträgt nur drei Wochen.
Jeder Tag zählt.
Nach § 4 KSchG müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie offensichtlich rechtswidrig war.
Wir bringen Ihre Klage rechtzeitig ein – auch kurzfristig.
Prüfung und Verhandlung, bevor Sie unterschreiben.
Verhandlung der maximal erreichbaren Summe.
Vollumfängliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Diese Formel ist nur der Ausgangspunkt. Wir verhandeln auf Basis der Erfolgsaussichten Ihrer Klage – häufig deutlich darüber. Entscheidend sind formale Fehler der Kündigung, soziale Auswahl, die Beschäftigungsdauer und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers.
- Prüfung der Kündigungsgründe und Form
- Soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Abmahnungen und deren Wirksamkeit
- Verhandlung mit dem Arbeitgeber außergerichtlich
- Vertretung im Gütetermin und Kammerverhandlung
Kündigung in der Hand? Rufen Sie an.
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Bayern
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