Verkehrsunfall- & Schadensrecht
Vom ersten Schock bis zur vollen Entschädigung - wir begleiten Sie durch jeden Schritt der Schadensabwicklung.
Von wem erhalten Sie Ihre Entschädigung?
Ihre Entschädigung erhalten Sie grundsätzlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Sie müssen jedoch umgehend den Unfall der gegnerischen Versicherung und Ihrer eigenen melden - sonst riskieren Sie, einen Teil der Schäden selbst tragen zu müssen.
Nachdem wir die gegnerische Haftpflichtversicherung fristgemäß über Ihren Schadensfall unterrichtet haben, wird diese sich mit ihrem Versicherungsnehmer in Verbindung setzen und konkrete Informationen zum Unfallhergang verlangen.
In einer Vielzahl der Fälle werden die gegnerischen Versicherungen bereits durch unser anwaltliches Auftreten und unsere rechtlich fundierten Darstellungen überzeugt, den Schaden in der von uns geltend gemachten Höhe zu bezahlen.
Daneben gibt es Fälle, in denen der Streit über die Schuldfrage beginnt. Hier sind Verhandlungsgeschick und rechtliche Expertise gefragt - um eine möglichst hohe Entschädigung zu erzielen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Gründe für die Beauftragung eines Rechtsanwalts
Komplexe Rechtsprechung
Die Vielzahl möglicher Schadenspositionen kann nur ein Rechtsanwalt umfassend beurteilen.
Versicherer im Vorteil
Versicherungen nutzen ihre Fachexpertise, um Ihre Ansprüche zu minimieren. Wir gleichen das aus.
Höhere Entschädigung
Tiefes Verständnis der Sach- und Rechtslage führt zu deutlich besseren Ergebnissen für Sie.
Ein Rundum-Sorglos-Paket.
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen von A bis Z und stehen Ihnen in jedem Schritt der Schadensabwicklung zur Seite.
- 01
Beweisaufnahme & Polizei
Unterstützung bei der Beweisaufnahme sowie Kontaktaufnahme mit der Polizei.
- 02
Sachverständigengutachten
Erstellung qualifizierter Gutachten in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen.
- 03
Anspruchsdurchsetzung
Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherung und Unfallschädiger.
- 04
Vertretung vor Gericht
Anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht und Behörden.
Auch wenn Sie sich für den Unfall verantwortlich halten - sprechen Sie mit uns.
Wir wehren überzogene Schadensersatzforderungen der Gegenseite ab und prüfen, ob nur eine Teilschuld besteht - sodass Sie ggf. dennoch eine Entschädigung erhalten.
München
Sendlinger Straße 20, 80331 München
+49 (0) 89 8928 6322
Darmstadt
Frankfurter Landstraße 14, 64291 Darmstadt
+49 (0) 6151 6059 273
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