Kündigung erhalten in München – die ersten 3 Wochen zählen
Die Klagefrist im Arbeitsrecht ist kurz. Wer in München eine Kündigung erhält, sollte sofort handeln – und nichts unterschreiben.
Eine Kündigung trifft fast immer unvorbereitet. Trotzdem entscheiden die ersten Tage darüber, ob Sie eine Abfindung verhandeln oder leer ausgehen. Die wichtigste Regel: §4 KSchG ist gnadenlos.
Was Sie sofort tun – und was Sie unterlassen sollten
- 01Datum festhalten
Briefumschlag aufheben, Zugang dokumentieren – Frist beginnt mit dem Zugang.
- 02Nichts unterschreiben
Keine Aufhebungsvereinbarung, keine Verzichtserklärung, kein Empfangsbekenntnis mit Inhaltsanerkenntnis.
- 03Arbeitslos melden
Innerhalb von 3 Tagen bei der Bundesagentur arbeitssuchend melden – sonst Sperrzeit.
- 04Anwalt kontaktieren
Spätestens in der ersten Woche – damit genug Zeit für eine fundierte Klage bleibt.
So funktioniert die Abfindungsverhandlung
Eine Kündigungsschutzklage führt in über 80 % der Fälle zu einem gerichtlichen Vergleich – meist mit Abfindung. Die Faustregel des Arbeitsgerichts München:
Bei schwacher Kündigungsbegründung, formellen Fehlern oder hohem Prozessrisiko des Arbeitgebers verhandeln wir regelmäßig deutlich höhere Abfindungen – im Einzelfall bis zu 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr.
Aufhebungsvertrag: Vorsicht vor der „freundlichen Lösung“
- Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht – bis zu 12 Wochen kein Geld.
- Verzicht auf Abfindungsverhandlung im Klageverfahren.
- Oft ungünstigere Konditionen als ein gerichtlicher Vergleich.
- Kein Bedenkzeit-Recht – einmal unterschrieben, ist es bindend.
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