Schmerzensgeld nach HWS-Schleudertrauma in Bayern
Welche Beträge sind realistisch? Wie weisen Sie die Beschwerden nach? Ein praxisnaher Leitfaden für Geschädigte in Bayern.
Das HWS-Schleudertrauma zählt zu den häufigsten Verletzungen nach Heckkollisionen. Trotzdem ist es eines der am stärksten umkämpften Streitfelder zwischen Geschädigten und Versicherungen – Beschwerden sind oft nicht objektivierbar, was Versicherer regelmäßig zur Anspruchskürzung nutzen.
Welche Beträge zahlt ein bayerisches Gericht?
Die Spannweite ist groß und hängt von Schweregrad, Behandlungsdauer und Folgeschäden ab. Eine grobe Orientierung aus aktueller Rechtsprechung an Münchener und Augsburger Land- und Amtsgerichten:
- HWS Grad I (leicht, Beschwerden < 3 Wochen): 500 – 1.200 €
- HWS Grad II (mittel, mehrwöchige Therapie): 1.500 – 3.500 €
- HWS Grad III (schwer, neurologische Ausfälle): ab 4.000 €, im Einzelfall fünfstellig
- Bei dauerhaften Folgeschäden: deutlich höhere Beträge plus Verdienstausfall
Beweisführung: was Sie konkret tun sollten
- 01Sofort zum Arzt
Idealerweise innerhalb von 24 Stunden – jeder Tag Verzug spielt der Versicherung in die Hände.
- 02Schmerztagebuch
Tägliche Notizen zu Schmerzintensität, Bewegungseinschränkung und Medikation.
- 03Konsequente Behandlung
Physiotherapie wahrnehmen, Termine dokumentieren, AU-Bescheinigungen sammeln.
- 04Facharzt einbeziehen
Bei länger andauernden Beschwerden Orthopäde und ggf. Neurologe – stärkt die Beweiskraft erheblich.
Typische Versicherer-Strategien – und unsere Antworten
Wir sehen täglich, mit welchen Argumenten Versicherer Schmerzensgeldforderungen abwehren. Drei Klassiker:
„Bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 10 km/h ist eine HWS-Verletzung medizinisch ausgeschlossen.“
Diese Aussage ist schlicht falsch. Wir entkräften sie regelmäßig durch ärztliche Atteste, biomechanische Sachverständigengutachten und einen Verweis auf die ständige BGH-Rechtsprechung.
Wann sich ein Anwalt rechnet
Immer. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht Ihre Anwaltskosten – auch wenn nur das Schmerzensgeld streitig ist. Mandanten erhalten in unserer Kanzlei im Schnitt 60–120 % höhere Schmerzensgeldzahlungen, als die Versicherung initial angeboten hat.
Ihr Fall verdient mehr als einen Standardbrief.
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