Wertminderung bei Leasingfahrzeugen – wem steht das Geld zu?
Merkantile Wertminderung ist Teil des Schadens – aber wer kassiert sie beim Leasing? Eine praxisnahe Klarstellung.
Auch eine fachgerechte Reparatur lässt sich am Markt nicht vollständig wegdiskutieren. Ein Unfallfahrzeug bringt beim Wiederverkauf weniger Geld – diese Differenz nennt sich merkantile Wertminderung und ist Teil des ersatzfähigen Schadens.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Beim Leasingfahrzeug ist die Eigentumssituation eindeutig: Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, nicht Sie. Damit steht der Anspruch auf Wertminderung grundsätzlich der Leasinggesellschaft zu.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
- Methode Ruhkopf/Sahm – Klassiker, vor allem bei älteren Fahrzeugen
- Methode Halbgewachs – berücksichtigt Reparaturkosten und Marktwert
- BVSK-Methode – branchenübliche Berechnung der Sachverständigen
In der Praxis liegen die Beträge zwischen 5 % und 15 % der Reparaturkosten – bei Premiumfahrzeugen und niedriger Laufleistung auch deutlich höher.
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