BlogVerkehrsunfallrecht

Wertminderung bei Leasingfahrzeugen – wem steht das Geld zu?

Merkantile Wertminderung ist Teil des Schadens – aber wer kassiert sie beim Leasing? Eine praxisnahe Klarstellung.

18. Juni 2025deutschlandweit6 Min.
RS
RA Stefan Meidinger
Fachanwalt Verkehrsrecht
Beratung

Auch eine fachgerechte Reparatur lässt sich am Markt nicht vollständig wegdiskutieren. Ein Unfallfahrzeug bringt beim Wiederverkauf weniger Geld – diese Differenz nennt sich merkantile Wertminderung und ist Teil des ersatzfähigen Schadens.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Beim Leasingfahrzeug ist die Eigentumssituation eindeutig: Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, nicht Sie. Damit steht der Anspruch auf Wertminderung grundsätzlich der Leasinggesellschaft zu.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

  • Methode Ruhkopf/Sahm – Klassiker, vor allem bei älteren Fahrzeugen
  • Methode Halbgewachs – berücksichtigt Reparaturkosten und Marktwert
  • BVSK-Methode – branchenübliche Berechnung der Sachverständigen

In der Praxis liegen die Beträge zwischen 5 % und 15 % der Reparaturkosten – bei Premiumfahrzeugen und niedriger Laufleistung auch deutlich höher.

#Leasing#Wertminderung#Schadensersatz
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